Erschreckender Erhaltungszustand der FFH-Schutzgüter in Österreich

Artenreicher Borstgrasrasen in der kontinentalen biogeografischen Region
Artenreicher Borstgrasrasen in der kontinentalen Region

Die Ergebnisse und Auswertungen zu den Erhaltungszuständen von 283 Arten und Lebensräumen in Österreich liegen vor: In der Summe gab es keine Verbesserungen – ganz im Gegenteil.

 

Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tiere und Pflanzen, kurz FFH-Richtlinie, verlangt von den EU-Mitgliedsstaaten, dass sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Schutzgüter (Tiere, Pflanzen und Lebensräume) in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder sie in einen günstigen Erhaltungszustand bringen.

 

Über den tatsächlichen Erhaltungszustand müssen die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht abgeben. Die Bewertungen erfolgen jeweils getrennt für die unterschiedlichen biogeografischen Regionen. Österreich hat Anteil an der alpinen und der kontinentalen Region.

 

Selbst die offiziellen Angaben für den Berichtszeitraum 2007-2012 sind stark Besorgnis erregend:

 

In der alpinen Region befinden sich nur 18 % der bewerteten Tier- und Pflanzenarten und nicht einmal ein Viertel (23 %) der Lebensraumtypen in einem günstigen Erhaltungszustand.

Noch schlechter sieht es in der kontinentalen Region Österreichs aus. Hier konnte nur für 13 % der Tier- und Pflanzenarten und für 3 % (!) der Lebensräume ein günstiger Erhaltungszustand attestiert werden.


Erhaltungszustand günstig, unzureichend, schlecht, unbekannt.

 

Obwohl die rechtliche Verpflichtung, für die Schutzgüter einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen, für Österreich seit 1995 besteht und Österreich bereits für den Berichtszeitraum 2001-2006 in großer Zahl ungünstige Erhaltungszustände angeben musste, hat sich die Situation nicht verbessert. Schlimmer noch: Es mussten in der alpinen Region für sechs und in der kontinentalen Region für vier Lebensraumtypen weitere Verschlechterungen festgestellt werden.

 

Nach Ansicht der NGO Protect sind für einige der bearbeiteten Arten die Bewertungen nicht nachvollziehbar. Überdies gibt es eine Reihe von FFH-Arten, die in Österreich vorkommen, für die aber keine Bewertungen im Artikel 17-Bericht abgegeben wurden.

 

Auch für die Zukunft ist, wie aktuelle Bewilligungsverfahren zeigen, keine Verbesserung zu erwarten: Ob Straßenneubauten, Tourismusprojekte, Wind- und Wasserkraftanlagen ... lebensraumzerstörende Projekte werden weiterhin in großem Umfang angestrebt und bewilligt. Ohne schmerzhaften Druck von außen wird es in Österreich wohl kaum einen wirksamen Naturschutz geben. Hier wird die EU-Kommission gefordert sein, endlich dafür Sorge zu tragen, dass geltendes Recht auch zur Anwendung gelangt.

Weiterführende Informationen

Quellen

  • EIONET (2013): Report on the main results of the surveillance under Article 11 for Annex II, IV & V species, Austria, 15.10.2013, 1347 pp.
  • EIONET (2013): Report on the main results of the surveillance under Article 11 for Annex I habitat types, Austria, 15.10.2013, 441 pp.
  • Umweltbundesamt (2013): Ausarbeitung eines Entwurfs des österreichischen Berichts gemäss Artikel 17 FFH-Richtlinie, Berichtszeitraum 2007-2012, Kurzfassung, im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft für die österreichischen Bundesländer, Dezember 2013, 31 pp.

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