Stellungnahme zur NÖ AusnahmeVO-Biber

Die Niederösterreichische Landesregierung hat eine „Verordnung über Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber“ zur Begutachtung aufgelegt. Damit sollen in vielen Bereichen zerstörerische Eingriffe in das Habitat und die Tötung von Bibern gestattet werden.

 

 

Sowohl aus fachlichen als auch rechtlichen Gründen sieht Protect die geplante Verordnung als höchst problematisch an und vertritt die Ansicht, dass diese Ausnahmeverordnung mit geltendem Recht nicht vereinbar ist.

 

Der heimische Biber (Castor fiber) trägt in besonders hohem Maße zur Verbesserung der biologischen Vielfalt bei. Wo er durch seine Aktivitäten den Lebensraum gestaltet, erhöhen sich Arten- und Individuenzahlen – von Libellen über Fische bis zu Vögeln – signifikant und die Gewässer- und Uferlebensräume werden Stück für Stück wieder natürlicher.

 

Dass es dabei zu Konflikten mit den menschlichen Nutzungsinteressen kommen kann, ist nicht von der Hand zu weisen … nur ist das keinesfalls ein Grund, den Lebensraum von Biberfamilien zu zerstören und Biber zu töten.

Der heimische Biber (Castor fiber) in seinem Element.
Der heimische Biber (Castor fiber) in seinem Element.

In Gebieten, in denen der Biber schon seit langem wieder heimisch ist oder niemals, wie es bei uns geschah, ausgerottet wurde, sind längst Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten erfolgreich erprobt und werden für Biber und Mensch zufriedenstellend angewandt.

 

Allein durch den eingeschränkten Aktionsradius der Art – Biber entfernen sich nur äußerst selten weiter als 20 m vom Gewässer – ist auch der Konfliktbereich gering, so dass Lösungen ohne Eingriffe in Biberhabitate und -populationen mit vertretbarem Aufwand möglich sind.

 

Selbst im EU-Staat Lettland, in dem eine fast 40-mal höhere Biberdichte als in Österreich besteht, lässt man einen weiteren Anstieg des Biberbestands zu. Wesentlich ist die Bereitschaft einer Gesellschaft, Natur zu akzeptieren und einen tatsächlichen Schaden, der durch die Aktivitäten des Bibers entstanden ist, durch Geldleistungen, Grundstückstausch etc. zu kompensieren.

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