Einspruch gegen die Novelle des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes

Der Landtag des Bundeslandes Niederösterreich hat Änderungen am Naturschutz- und Jagdgesetz beschlossen.

 

Die Gesetzesnovellierungen, so die Behauptung, dienen der „Umsetzung der Vorgaben des Übereinkommens von Aarhus“.

 

Protect belegt in seinem Einspruch gegen die Gesetzesänderungen, dass das Übereinkommen von Aarhus nicht umgesetzt wird und damit in Niederösterreich weiterhin eine rechtswidrige Gesetzeslage besteht.

 

Das Übereinkommen von Aarhus, welches in Umweltangelegenheiten die Verfahrensbeteiligung sowie den Zugang zu Informationen und Gerichten regelt, wurde 1998 unterzeichnet und trat 2001 in Kraft. Österreich hat das Übereinkommen 2005 ratifiziert, jedoch bis heute, ungeachtet eines Vertragsverletzungsverfahrens und bereits erfolgter Verurteilungen, nicht umgesetzt.


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