Das Bundesland Kärnten beabsichtigt das Naturschutzgesetz zu ändern und gibt dazu an, dass die Änderung „der Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus“ diene.
Protect belegt in seiner Stellungnahme, dass das Übereinkommen von Aarhus nicht umgesetzt wird und damit in Kärnten auch weiterhin eine rechtswidrige Gesetzeslage besteht.
Mit einem Klick auf die nebenstehende Abbildung erhalten Sie die Stellungnahme von Protect zur geplanten Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes.