Stellungnahme zum Raumordnungsprogramm der Gemeinde Bad Großpertholz

Moorlebensraum im Gemeindegebiet Bad Großpertholz
Moorlebensraum im Gemeindegebiet Bad Großpertholz

Ein Raumordnungsprogramm legt fest, wo gebaut werden darf, wo sich Schutzgebiete befinden, wo Straßen oder Tourismusprojekte errichtet werden etc. Kurzum: Es bildet die Grundlage für eine zukünftige Entwicklung. Anfang 2014 hat die Gemeinde Bad Großpertholz ein überarbeitetes örtliches Raumordnungsprogramm aufgelegt. Die NGO Protect hat hierzu eine Stellungnahme eingebracht.

Das Gebiet der Marktgemeinde Bad Großpertholz ist für den Natur- und Artenschutz von außerordentlich hohem Wert. Dieser Wert zeigt sich allein schon in der Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete, die auf dem Gemeindegebiet liegen:

  • Natura 2000-Vogelschutzgebiet (SPA „Waldviertel“)
  • Important Bird Areas (IBA „Freiwald“ und IBA „Westliches Waldviertel“)
  • Natura 2000-FFH-Gebietsflächen (SCI/SAC „Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft“)
  • Faktisches Natura 2000-Gebiet „Oberes Waldviertel“ (siehe Stallegger et al. 2012 und Mahnschreiben der EU-Kommission vom 30. Mai 2013 (2013/4077 C(2013) 3054 final))
  • Naturschutzgebietsflächen „Karlstifter Moore“
  • Biogenetische Reservatsflächen „Karlstifter Moore“
  • Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiet „Waldviertler Teich-, Moor- und Flusslandschaft“)
  • Grünes Band Europas
  • unersetzliche Wildtier-Migrationsrouten von internationaler Bedeutung
  • Landschaftsschutzgebiet „Großpertholz“ und Naturpark „Nordwald“
  • Naturdenkmal (Pflanzenstandort des Crocus albiflorus im Nordwesten der KG Karlstift)

 

Das Anfang des Jahres 2014 aufgelegte örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde Bad Großpertholz nimmt keinen Bedacht auf die ausgewiesenen Schutzgebiete und deren Schutzgüter.

 

So werden beispielsweise nur rund 3 % der Hochmoorflächen von der Gemeinde als ökologisch schutzwürdig gekennzeichnet. Selbst Moore von internationaler Bedeutung weist die Gemeinde als Flächen, die der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen, aus.

 

Erst im Juni 2013 hat der Verfassungsgerichtshof in einer die Gemeinde direkt betreffenden Entscheidung auseinander gesetzt, dass das Grüne Band Europas von besonderer ökologischer Bedeutung ist. Die Gemeinde beachtet dies auch im überarbeiteten örtlichen Raumordnungsprogramm nicht.

 

Gleiches gilt für die Wildtier-Migrationsrouten von internationaler Bedeutung, die Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsargebiete), die ausgewiesenen Schutzgüter der Natura 2000-Gebiete etc.

 

Eine Übersicht zu den Schutzgebieten im Gemeindegebiet von Bad Großpertholz und ein kurze Zusammenfassung der Protect-Stellungnahme zum aufgelegten örtlichen Raumordnungsprogramm können Sie nachfolgend herunterladen.

Weiterführende Informationen


Links zu Petitionen

Bitte unterstützen Sie die Naturschutzarbeit von NGOs und Bürgerinitiativen und unterzeichnen Sie deren Petitionen.

Wussten Sie schon ...?

Kompakte Informationen zu Natur- und Umweltschutz.